Behandlungskosten in meiner Praxis
Das Behandlungskosten in meiner Praxis bestehen aus einer Kombination von erforderlichem Zeitaufwand und angewandten Verfahren. Und dies ergibt sich unter anderem aus dem individuellen Beschwerdebild des behandelten Patienten. Angebrochene Stunden berechne ich anteilig.
Das Erstgespräch mit ausführlicher Anamnese und Untersuchung dauert in meiner Praxis etwa 1,5 bis 2 Stunden, Folgebehandlungen erfordern in der Regel weniger Zeit. Zusammendfassend kann ich sagen, dass die Preise für die Behandlungen stark von Art und Umfang der Therapie abhängen. Daher bespreche ich gerne die zu erwartenden Kosten für die Therapie mit Ihnen vor Ihrer Behandlung.
Zahlungsmöglichkeiten und Kostenerstattung
Behandlungskosten begleichen
Die Kosten der Behandlung(en) können bar oder per Kreditkarte in der Praxis bezahlt werden oder per Rechnung innerhalb von 14 Tagen beglichen werden. Es ist dabei unabhängig, ob und wie hoch die Kosten von einer Krankenversicherung übernommen werden. Heilpraktikerleistungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei.
Kostenerstattung für Selbstzahler
Die Kosten für eine Heilpraktiker-Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Kostenerstattung für Privat- oder Zusatzversicherte
Wenn Sie privat versichert sind oder eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker-Behandlungen in der gesetzlichen Krankenkasse haben, besteht die Möglichkeit einer teilweisen oder vollständigen Übernahme durch die Versicherung. Dies ist jedoch abhängig von den individuellen Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrem Versicherungsanbieter. In diesem Fall erstelle ich Ihnen eine Rechnung auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die Übernahme der Behandlungskosten der privaten Krankenversicherung oder Beihilfe kann ich nicht garantieren. Als Privatversicherte(r) sollten Sie davon ausgehen, eventuell nur einen Teil Ihrer Kosten erstattet zu bekommen – auch genauer nachzulesen in einem Artikel beim Bund Deutscher Heilpraktiker.
Ausfallhonorar
Verpasste oder nicht rechtzeitig (24 Stunden vorher) abgesagte Termine werden gem. neuester Rechtsprechung mit dem halben Honorarsatz in Rechnung gestellt.
Steuerliche Absetzbarkeit
Je nach individueller Situation können die (Rest-)Kosten für die Behandlung durch Heilpraktiker als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. (§10EStG). Rechnungen zur Vorlage beim Finanzamt müssen keine Diagnose enthalten.